Kreisarchäologie Archäologie im zentralen Elbe-Weser-Dreieck

Sondengänger

Die Sondengängerei ist für viele Menschen ein Hobby, bei dem sie sich in der Natur auf die Spuren der Vergangenheit begeben können. Um diesem Hobby in seiner Freizeit nachzugehen, ohne juristische Folgen zu fürchten, sind jedoch einige Vorraussetzungen zu erfüllen. Häufig gestellte Fragen werden hier erläutert:

Darf jeder mit der Sonde gehen?

Nein – Der Einsatz eines Metalldetektors/Sonde ist in Niedersachsen genehmigungspflichtig – selbst auf dem eigenen, privaten Grundstück! Genehmigungsbehörde ist die zuständige untere Denkmalschutzbehörde – im Landkreis Rotenburg (Wümme) somit die Kreisarchäologie.

Wie bekomme ich eine Genehmigung?

Der zukünftige Sondengänger muss nachweisen, dass er befähigt ist, kulturgut sach- und fachgerecht zu bergen, aufzubewahren und zu dokumentieren. Diesen Nachweis kann er in speziellen Kursen erhalten. Das Vorgehen zur Erlangung einer Genehmigung ist:

  1. Information (auf dieser Website, in der Broschüre „Mit der Metallsonde in Niedersachsen unterwegs“ oder hier)
  2. Kontaktaufnahme mit der Kreisarchäologie
  3. Persönliches Treffen mit allg. Informationsaustausch
  4. Antrag auf Erteilung einer Suchgenehmigung (Formular)
  5. Teilnahme am Theoriekurs (Anmeldung über Kreisarchäologie)
  6. Teilnahme am Praxiskurs

Anschließend kann man eine Genehmigung bekommen.

Gilt eine Genehmigung immer und überall?

Nein, Genehmigungen sind zeitlich befristet (können aber verlängert werden) und gelten nur in einem klar definierten Bereich. Dieses Suchgebiet wird als Karte der Genehmigung beigefügt. Dadurch wird sichergestellt, dass genügend Flächen für zukünftige Sondengänger noch übrig bleiben.

Darf ich mir überall Suchflächen aussuchen?

Nein, in der Regel ist die Suche nur auf Ackerflächen gestattet. Die Erlaubnis hier zu suchen, muss aber zusätzlich beim Eigentümer und Pächter der Fläche eingeholt werden. Genehmigungen werden in der Regel nicht für Wald- und Wiesenflächen ersteilt, ebenso wie bekannte archäologische Fundstellen ausgeschlossen sind.

Muss ich alle Funde abliefern?

Nein. Sie müssen aber zur Dokumentation befristet an die Kreisarchäologie ausgeleihen werden. Anschließend bekommt man die Funde zurück.

Ausnahmen bilden Suchen im expliziten Auftrag der Kreisarchäologie auf bekannten Fundstellen oder im Bereich von Ausgrabungsflächen. Dort müssen alle Funde an die Kreisarchäologie abgegeben werden. Als Finder bleibt man aber in der Dokumentation dauerhaft mit dem Fund verbunden.

Bei weiteren Fragen einfach Kontakt aufnehmen!