Die Aufgaben einer Kreisarchäologie bestehen aus:
- Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde für den Bereich der archäologischen Kulturdenkmale
- Zusammenarbeit mit übergeordneten staatlichen Denkmalfach- und Denkmalschutzbehörden
- Schutz und Sicherung der archäologischen Kulturdenkmale
- Durchführung archäologischer Ausgrabungen und deren wissenschaftliche Auswertung
- Erfassung und Dokumentation der festen und beweglichen archäologischen Kulturdenkmale (Inventarisierung)
- Sachgerechte Magazinierung der Fundobjekte sowie Restaurierung und Konservierung
- Erforschung aller archäologischer Epochen des Kreisgebietes
- Veröffentlichungen und Vorträge zur Archäologie des Kreisgebietes
- Gestaltung und Beratung archäologischer Ausstellungen
- Pflege archäologischer Geländedenkmale
- Erschließung archäologischer Kulturdenkmale im Rahmen eines sanften Kulturtourismus
- Beratung von Denkmaleigentümern
- Beratung in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Archäologie
Die Mehrzahl der Aufgaben der Kreisarchäologie gehören zu den Pflichtaufgaben im Rahmen des so genannten „übertragenen Wirkungskreises“.