Denkmalschutz sind hoheitliche Maßnahmen (Gebot und Verbot, Genehmigungen, Sanktionen) zum Schutz und Erhalt von Denkmalen.
Derzeit sind über 10.000 Fundstellen und über 14.000 Funde elektronisch erfasst.
Die Kreisarchäologie nimmt zu etwa 800-1000 Planungen pro Jahr Stellung.
Als untere Denkmalschutzbehörde obliegt der Kreisarchäologie seit 2005 nahezu die gesamte Durchführung des Denkmalschutzgesetzes. Sie nimmt Fundmeldungen entgegen und gibt Stellungnahmen bzw. Genehmigungen bei flächenwirksamen Planungen bzw. Bauanträgen ab. Durch eine frühzeitige Einbindung der Kreisarchäologie in sämtliche Planungsprozesse werden spätere Verzögerungen während der Baumaßnahmen vermieden. Alle Bauherren erhalten ein hohes Maß an Planungssicherheit.
Für eine schnelle und präzise Beurteilung ist eine möglichst genaue Kenntnis des Denkmalbestandes von Nöten. Dies wird durch die ständig voranschreitende Inventarisierung der Fundstellen und Funde gewährleistet. Dem Facharchäologen kommt anschließend die Bewertung des Sachverhaltes zu. Ist eine Fundstelle von einer Planung berührt, muss er entscheiden, was für Maßnahmen zu treffen sind.
Die Kreisarchäologie bemüht sich um den Schutz und die Pflege der Kulturgüter im Landkreis Rotenburg (Wümme). Hierzu zu auch die Restaurierung vom Verfall bedrohter einzelner Fundobjekte.
Archäologische Grabungen sind das letzte Mittel der Denkmaldokumentation. Sie werden nur angewandt, wenn sich kein anderer Weg der Erhaltung findet, wenn ein vordringliches Forschungsinteresse besteht oder wenn der Denkmalcharakter zur weiteren Beurteilung geklärt werden muss.